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11.10.2022
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Paralleljustiz für Konzerne – ein Ende in Sicht?
Mit diesem Gutachten wollen wir die Paralleljustiz für Konzerne beenden!

{ANREDE},

die Gaskrise und die bereits spürbaren Auswirkungen der Klimakrise mahnen: Nie war eine unabhängige, dezentrale und klimafreundliche Energieversorgung so wichtig wie heute! Dafür muss Politik handlungsfähig sein. Doch der sogenannte Energiecharta-Vertrag (ECT) sieht vor, dass Firmen gegen Staaten klagen können, die sich für schärfere Umweltgesetze oder den Ausstieg aus fossiler Energieerzeugung starkmachen. Den Staaten drohen damit millionenschwere Klagen vor intransparenten Schiedsgerichten – sie sind erpressbar.

Im vergangenen Jahr musste auch die Bundesregierung eine Niederlage vor einem solchen privaten Schiedsgericht hinnehmen: Vattenfall hatte gegen den Atomausstieg geklagt, den Kanzlerin Merkel 2011 nach der Atomkatastrophe von Fukushima eingeleitet hatte. Die Folge des Verfahrens: Die Bundesregierung muss 2,4 Milliarden Euro an Vattenfall, RWE und andere Konzerne zahlen. Das Geld fehlt schmerzlich beim Umstieg auf erneuerbare Energien. Und erst im August wurde Italien zur Zahlung von mehr als 250 Millionen Euro Schadensersatz verdonnert, die es – aus Steuergeldern versteht sich – an den britischen Konzern Rockhopper Exploration zahlen soll. Der Grund: Italien hatte sich gegen gefährliche Ölbohrungen wenige Kilometer vor der Adriaküste entschieden.

Der Energiecharta-Vertrag schützt fossile Energien auf Jahrzehnte hinaus. Denn selbst wenn Deutschland aus dem Vertrag austreten sollte: eine Vertragsklausel sorgt dafür, dass Staaten noch bis zu 20 Jahre nach Vertragsausstieg verklagt werden können!

Mit einer Spende können Sie uns dabei unterstützen, einen rechtssicheren Weg für Staaten aufzuzeigen, um sich gegen diese ungerechte Paralleljustiz zu wehren.

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Bisher haben Mitgliedsstaaten in der Regel brav ihre Strafen bezahlt, nachdem sie von Schiedsgerichten verurteilt wurden. Aber was wäre, wenn ein Gericht feststellte, dass die Vollstreckung eines Schiedsspruchs wesentlichen Rechtsgrundsätzen widerspricht? Dann gälte ein völkerrechtlicher Vorbehalt, den Staaten gegen die Vollstreckung in Stellung bringen könnten.

Wir sind auf einen vielversprechenden juristischen Weg gestoßen, wie Regierungen die Forderungen von Konzernen abwehren könnten. Eine belastbare juristische Begründung dafür wird ein von uns beauftragtes Rechtsgutachten liefern. Dazu arbeiten wir mit einer international renommierten Kanzlei für Umwelt- und Staatsrecht zusammen. Wir wollen belegen: Staaten können sich gegen die Vollstreckung von Schiedsgerichtsurteilen zur Wehr setzen!

Finanzieren Sie jetzt mit uns das Rechtsgutachten, um das System der Konzernjustiz zu Fall zu bringen! Jeder Euro zählt.

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Zurzeit müssen viele Menschen besonders auf ihre Ausgaben achten. Als spendenfinanzierte Organisation geht das natürlich nicht an uns vorbei. Umso mehr wissen wir Ihre Unterstützung zu schätzen. Vielen Dank!

Fabian Holzheid

Herzliche Grüße!

Fabian Holzheid, Politischer Geschäftsführer

mit dem Team des Umweltinstituts

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